Die EU-Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte) definiert die Bedingungen für diese Einsparungen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich für die neuen Regeln zur Reduzierung des Energiebedarfs von Industriemotoren ausgesprochen. Die Verordnung (EU) 2019/1781 legt die Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe gemäß der Richtlinie 2009/125/EG fest. 

Die Verordnung sieht zwei Stufen vor: ab dem 01. Juli 2021 müssen Motoren mindestens der MEPS (Minimum Efficiency Performance Standards) Energieeffizienzklasse IE2 (High Efficiency) im Leistungsbereich >=0,12 bis <0,75kW und IE3 (Premium Efficiency) für Motorleistungen >=0,75 kW entsprechen. Ab 01. Juli 2023 müssen Einphasenmotoren und Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit mindestens der Energieeffizienzklasse IE2 (High Efficiency) bei Motorleistungen >=0,12 kW entsprechen.

Darüber hinaus schreibt Anhang I Sektor 2 der Verordnung (EU) 201971781 vor, dass die im Download bereitgestellten Daten als Produktinformation zur Verfügung gestellt werden müssen.